Wohnungssuchende haben heutzutage unterschiedliche Wege zur Auswahl, um eine neue Mietwohnung zu finden. Welche Suchmöglichkeiten es gibt und worauf man achten sollte fasst immowelt.ch zusammen.
Die passende Wohnung finden Mieter, beispielsweise indem sie zum Beispiel Inserate von Vermietern und Maklern in der Tageszeitung, in Anzeigenblättern und an schwarzen Brettern durchstöbern. Häufig gibt es überall dort auch die Kategorie „Suche Wohnung“ , in der Suchende ihre Vorstellungen präsentieren und anschließend von Anbietern kontaktiert werden können. Außerdem hilft die Mundpropaganda, denn viele Besitzer von Mietwohnungen setzen auf Empfehlungen von Bekannten, um neue Mieter zu finden. Darüber hinaus sind im Internet zahlreiche Online-Immobilienportale wie immowelt.ch zu finden. Diese Webseiten stellen folgende Funktionen für die Suche nach einer Mietwohnung zur Verfügung:
Wer eine Wohnung sucht, hat eine genaue Vorstellung von Aussehen und Ausstattung. Ob sich alle Kriterien erfüllen lassen, hängt von der Höhe der persönlichen Ansprüche und von der Wohnsituation in der Stadt ab. Es ist durchaus wichtig, sich Gedanken über die eigenen Wünsche zu machen. Allerdings darf die Bereitschaft zu Kompromissen nicht fehlen.
Wohnungstypen
Mieter können sich zwischen unterschiedlichen Arten von Wohnungen entscheiden. Welche die Richtige ist, hängt vom finanziellen Rahmen und dem Ort ab. Loft-Wohnungen sind beispielsweise in Miete und Unterhaltskosten teuer. Hat man sich bereits auf eine bestimmte Wohnungsart festgelegt, lässt sich dies bei der Online-Wohnungssuche in den Suchkriterien festlegen. Immowelt.de bietet folgenden Kategorien zur Auswahl:
Altbau oder Neubau?
Die Definition von Altbauten und Neubauten ist nicht immer eindeutig. Als Neubau werden nach 1945 errichtete Häuser und sanierte Altbauten bezeichnet. Unter den Begriff Altbau fallen alle Gebäude, die vor 1945 gebaut wurden. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden zwischen 1945 und 1980 errichtete Häuser oft ebenfalls als Altbau bezeichnet.
Die Suchmaske auf immowelt.de bietet Nutzern unter "Weitere Kriterien“ zwei Möglichkeiten:
1. Suchende können unter "Ausstattung & Merkmale“ per Klick auswählen, ob sie einen Altbau oder einen Neubau bevorzugen. In den Ergebnissen erscheinen die Exposés, die den entsprechenden Vermerk beinhalten.
2. Die Angabe des Baujahres im dafür vorgesehenen Eingabefeld hilft ebenfalls. Auf diese Weise erscheinen nur Immobilien in der Ergebnisliste, die innerhalb des genannten Zeitraumes gebaut wurden.
Ausstattung der Mietwohnung
Die Grundausstattung der eigenen Mietwohnung ist wichtig, um sich dauerhaft wohlzufühlen. Zuerst sollten sich Umzugswillige über die benötigte Anzahl der Zimmer und über die Wohnfläche klar werden. Beides hängt von der Zahl der zukünftigen Bewohner ab.
Bei der Berechnung der Zimmeranzahl ist zu beachten, dass Badezimmer, Küche, Kellerzimmer und Balkon nicht mit einzurechnen sind. In Inseraten werden nur Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer und weitere Räume, die zum Wohnen und Schlafen genutzt werden, bei der Zimmerzahl berücksichtigt.
Stehen die benötigte Anzahl an Zimmern und die Wohnfläche fest, lassen sich bei der Online-Suche bei immowelt.de weitere Ausstattungsmerkmale auswählen:
Befindet sich ein Merkmal nicht in der Auswahlliste, kann dieses in einem weiteren Suchfeld ergänzt werden. So lassen sich Wohnungen finden, die beispielsweise möbliert sind oder eine Fußbodenheizung haben.
Im nächsten Schritt gilt es, sich einen Überblick über den Wohnungsmarkt zu verschaffen: In welcher Gegend kann ich mir eine Wohnung nach meinen Vorstellungen leisten? Als Richtwert gilt, dass Netto-Mietzins, Nebenkosten und Heizkosten nicht mehr als ein Drittel des monatlichen Netto-Einkommens betragen sollten. In der Realität lässt sich das allerdings gerade in grösseren Städten wie Zürich schwer einhalten.
Es hilft, den maximalen Brutto-Mietzins zu ermitteln, den man sich leisten kann. Dazu zählen Wohnungssuchende alle Fixkosten zusammen: beispielsweise die Ausgaben für Lebensmittel, Versicherungen, Internet, Auto, Handy und Vereinsbeiträge. Auch unregelmässige Belastungen wie Urlaube und Geschenke sind auf zwölf Monate umzuschlagen. Zieht man die gesamten Fixkosten vom Netto-Einkommen ab, ergibt dies die monatlich verfügbare Summe. Nun ist zu überlegen, ob man das gesamte Geld für das Mieten einer Wohnung ausgeben möchte oder ob noch ein Polster für Notfälle übrig bleiben soll. Man sollte von dieser verfügbaren Summe allerdings nicht alles in den Mietzins investieren, sondern ein Polster für andere Ausgaben wie Reparaturen oder Urlaube lassen.
In Online-Portalen lassen sich Wohnungen finden, die direkt vom Eigentümer vermietet werden. In diesem Fall macht er sich selbst auf die Suche nach einem neuen Mieter für seine Wohnung. Viele Wohnungsbesitzer beauftragen dafür stattdessen einen Immobilienmakler, der ihnen diese Arbeit abnimmt.
Ein Immobilienprofi unterstützt allerdings nicht nur die Eigentümer, sondern auch potenzielle Mieter. Während des Besichtigungstermins informiert der Immobilien-Experte die Wohnungssuchenden über Details zur Mietwohnung und über die Rahmenbedingungen des Mietvertrags:
Außerdem hält der Immobilienmakler den Kontakt mit den Wohnungsbesitzern und wickelt den kompletten Prozess von der Terminvereinbarung mit Interessenten bis zur Unterzeichnung des Mietvertrages ab. Bezahlt wird der Markler vom Eigentümer.
Was viele nicht wissen: Auch Mieter können einen Profi mit der Suche nach passenden Mietwohnungen beauftragen.
Wer ein interessantes Wohnungsangebot gefunden hat, kontaktiert den zuständigen Ansprechpartner am besten telefonisch oder per E-Mail. In der Regel ist das der Immobilienmakler, bei provisionsfreien Wohnungen ist der Eigentümer die richtige Kontaktperson. Die wichtigsten Daten sollte man bereithalten:
Der Termin für die Wohnungsbesichtigung macht tagsüber am meisten Sinn. Denn dann kann der potenzielle Mieter die Helligkeit der Wohnung beurteilen und Wohnungsmängel besser erkennen. Lässt es sich einrichten, ist eine zweite Besichtigung am Abend ebenfalls empfehlenswert. Denn am Tag ist die Mehrheit der Bewohner nicht zu Hause. Nach dem Feierabend lässt sich der Lärmpegel im Haus besser beurteilen.
Während der Wohnungsbesichtigung nehmen sich die Interessenten am besten Zeit, um sich die Mietwohnung genau anzusehen. Gibt es erkennbare Beschädigungen an der Wohnung, Wasserschäden oder Hinweise auf Schimmelbildung an Wänden und Decken? Funktionieren Heizkörper, Toilettenspülung und Wasserhähne? Sind Türen und Fenster problemlos zu öffnen und zu schließen? Gibt es Quellen für Lärm- oder Geruchsbelästigung in unmittelbarer Nähe?
Sobald man eine Wohnung gefunden hat, die den eigenen Vorstellungen entspricht, kann man sich mit den geforderten Unterlagen bewerben. In der Regel erhalten Interessenten bei der Wohnungsbesichtigung ein Anmeldeformular. Es dient der Angabe persönlicher Daten, die dem Vermieter die Auswahl seines zukünftigen Mieters nach objektiven Kriterien erlauben. Dazu gehören beispielsweise Beruf, ungefähres Einkommen und Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen. Unzulässig sind Fragen, die als diskriminierend gelten: Chronische Krankheiten, Mitgliedschaften in einer Mieterorganisation oder Einschätzung des Preis-/Leistungsverhältnisses der Wohnung.
Zusätzlich zum Anmeldeformular verlangt die zuständige Stelle, meist eine Liegenschaftsverwaltung oder der Vermieter selbst, einen Betreibungsauszug. Gegen eine geringe Gebühr kann dieser beim Betreibungsamt des Wohnortes abgeholt werden. Auf diesem Weg erhält der Vermieter Auskunft darüber, ob sein potenzieller neuer Mieter zahlungsfähig ist oder ob es bisher zu Betreibungen kam. Allerdings hat der Vermieter auch die Möglichkeit, den Betreibungsauszug durch Vorlage des entsprechenden Bewerbungsformulars selbst anzufordern.
Haben Interessent und Anbieter zusammengefunden, geht es ans Unterschreiben des Mietvertrags. Dies müssen beide Parteien tun. Neben den allgemeinen Angaben wie Brutto-Mietzins oder Netto-Mietzins mit Nebenkosten, Kündigungsbestimmungen und Höhe des Mietzinsdepots, gibt es Klauseln im Mietvertrag, die man vor dem Unterzeichnen prüfen sollte:
Falls es zu Streitigkeiten zu einem bestehenden Mietvertrag kommt, hilft die zuständige Schlichtungsbehörde weiter. Diese sind kantonal, regional oder kommunal geordnet und vermitteln kostenlos zwischen den streitenden Parteien.
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Ist der Mietvertrag unterschrieben und die Wohnungsübergabe abgeschlossen, ist noch eine letzte Hürde zu nehmen: der Umzug in die neue Mietwohnung. Eine gute Vorbereitung ist wichtig, damit am Umzugstag alles zügig vonstattengeht. Dafür sind folgende Erledigungen hilfreich:
In unserem Umzugs-Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um den Wohnortwechsel.
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